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Artikel 5 - Deckungsausschlüsse - was ist nicht versichert?
Sie sind nicht versichert in Rechtsfällen die in Art. 4 nicht erwähnt sind.
Sie sind insbesondere auch nicht versichert bei Streitigkeiten in irgendeinem Zusammenhang mit:
- Forderungen, die an Sie abgetreten oder Schulden, die von Ihnen übernommen wurden
- Abwehr von ausservertraglichen Haftpflichtansprüchen
- Unfällen oder Krankheit, wenn das Unfallereignis oder die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist
- Einem (Verwaltungsrats-) Mandatsverhältnis stehen oder die Eigenschaft als Gesellschafter einer Unternehmung betreffen
- Aktiver Beteiligung an einer Rauferei oder Tätlichkeit sowie mit Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen
- Kriegerischen Ereignissen, Terrorismus, Aufruhr, Streiks, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen, Strahlung, gentechnisch veränderten Organismen sowie Nanotechnologie
- Interessenkonflikten zwischen Personen, die durch den gleichen Versicherungsvertrag versichert sind (in diesen Fällen ist nur der Versicherungsnehmer selbst versichert)
- Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
- Planung und Ausführung eines bewilligungspflichtigen Neu-, Aus-, Umbaus oder Abbruchs einer Immobilie
- Wertpapieren und Beteiligungen, Bank- und Börsengeschäften, Spekulations- und Termingeschäften, Kryptowährungen sowie mit der Anlage oder Verwaltung von Vermögenswerten
- Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken
- Rechtsfällen, bei welchen der Lenker keinen gültigen Führerausweis besass oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war
- Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts ab 30 km/h, ausserorts ab 40 km/h, auf Autobahnen ab 50 km/h
- Der CAP, JUSTIS und deren Mitarbeitenden
- Ihren übrigen Rechtsschutzversicherungen
- Anwälten, Experten und anderen Beauftragten, die für Ihren Fall tätig geworden sind