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Artikel 3 - Welche Leistungen sind versichert?

1. Sie erhalten folgende Rechtsdienstleistungen:

  • Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Interessenwahrung durch die internen Anwälte und Juristen der CAP
  • Mustervorlagen (Verträge, Schreiben usw.) nach schweizerischem Recht unter www.justis.ch/musterdokumente
  • Erklärung von Schreiben schweizerischer Anwälte, Gerichte, Ämter oder Versicherungen

 

2. Wir übernehmen folgende Kosten:

Zusätzlich zu den Rechtsdienstleistungen der CAP Anwälte und Juristen übernehmen wir folgende Kosten:

Maximale Deckungssumme pro Grundereignis innerhalb der Schweiz CHF 500'000
Maximale Deckungssumme pro Grundereignis ausserhalb der Schweiz CHF 150'000
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit ist die maximale Deckungssumme pro Grundereignis beschränkt auf CHF 10'000
Ortsübliche Kosten eines externen Anwaltes unter Ausschluss von Erfolgshonoraren 
Kosten für Expertisen, die auf Anordnung des Gerichts oder im Auftrag der CAP erstellt worden sind

 

Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung an die Gegenpartei)
Kosten eines nach anerkannten Regeln durchgeführten Mediationsverfahrens (aussergerichtliche Konfliktlösung)
Ihre Kosten für notwendige Reisen an Gerichtsverhandlungen im Ausland und für Übersetzungen in Streitigkeiten mit Auslandbezug Kostenerstattung bis max. CHF 5'000 pro Grundereignis
Ihr Lohnausfall, der durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine verursacht wird, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist Kostenerstattung bis max. CHF 5'000 pro Grundereignis
Kosten für Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungsverfahren, Pfändung, Pfändungsverlustschein und Konkursandrohung
Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Diese Leistungen erbringen wir vorschussweise und Sie erstatten sie uns innerhalb von 6 Monaten zurück

 

3. Inkasso nach rechtskräftigem Urteil

Einforderung der dem Versicherten zugesprochenen Entschädigungen bis zum Vorliegen eines provisorischen oder definitiven Pfändungsverlustscheines oder einer Konkursandrohung.

Ausgeschlossen ist das Vorgehen gegen Schuldner, gegen welche Verlustscheine ausgestellt wurden oder deren Überschuldung aus dem Betreibungsregister oder anderen amtlichen Akten ersichtlich ist.

 

4. Mehrere Rechtsfälle

Bei mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, leistet die CAP die maximale Deckungssumme nur einmal.

Sind bei einer oder mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, mehrere versicherte Personen betroffen, leistet die CAP die maximale Deckungssumme nur einmal.

 

5. Zugesprochene Parteientschädigungen

Parteientschädigungen zu Ihren Gunsten sowie Rückerstattungen von Kostenvorschüssen fallen der CAP bis zur Höhe der von ihr erbrachten Leistungen zu.

 

6. Mehrere Betroffene

Sind mehrere versicherte Personen vom gleichen Grundereignis betroffen, sind wir berechtigt, die Leistungen auf die aussergerichtliche Interessenwahrung und die Führung eines notwendigen Musterprozesses zu beschränken.

 

7. Leistungsausschlüsse

Nicht versichert sind:

  1. Schadenersatz, Anwaltshonorare und Kosten, für die ein Dritter oder eine Versicherung haftet oder verpflichtet ist.
    Die erbrachten Leistungen der CAP zu Gunsten der versicherten Person, für die ein Dritter aus irgendeinem Grund haftet oder verpflichtet ist, sowie die Kautionen nach einem Unfall, erfolgen freiwillig als zinsloses Darlehen, das die versicherte Person zurückerstatten muss oder das die CAP verrechnen darf.
  2. Verfahren vor Verfassungsgerichten sowie vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen.