Ja, wenn Sie möchten, dass Ihre Rechte vertreten und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Kurz erklärt: Ihre Haftpflichtversicherung kümmert sich nur um die gegnerischen Ansprüche. Eine Rechtsschutzversicherung verteidigt jedoch Ihre Rechte und kümmert sich somit um Ihre Ansprüche.
Ausführlicher erklärt: Ihre Haftpflichtversicherung kommt zum Zug, wenn gegen Sie Schadenersatzansprüche gestellt werden, beispielsweise, weil Sie beim Transportieren ihres Schrankes unbeabsichtigt das Auto des Nachbarn zerkratzen. Werden unberechtigte Schadenersatzansprüche gestellt, wehrt Ihre Haftpflichtversicherung diese ab. Entsteht daraus ein Rechtsstreit, führt Ihre Haftpflichtversicherung diesen Prozess (passiver Rechtsschutz). Der Rechtsschutz kommt hingegen zum Zug, wenn Sie der Besitzer des zerkratzten Autos sind und die Haftpflichtversicherung sich weigert den Schaden zu übernehmen, beispielsweise, weil diese Ihnen eine Mitschuld vorwirft. Dann verhandelt Ihre Rechtsschutzversicherung mit der Haftpflichtversicherung, damit Sie angemessen entschädigt werden (aktiver Rechtsschutz).
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