JUSTIS Rechtstipp

«Grüezi liebe Kundin, auf ein Neues! Unser alljährlicher Überblick der gesetzlichen Änderungen 2022 ist da.»

Wir hoffen, dass Sie gut ins 2022 gestartet sind. Wie jedes Jahr haben wir für Sie eine Liste mit den wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zusammengestellt. Einige, aber leider nicht alle, dürfen sich über sinkende Krankenkassenprämien freuen.  Ab 1. Juli können gleichgeschlechtliche Paare nun auch in der Schweiz heiraten. Verbesserungen winken ausserdem bei Knebelverträgen mit Versicherungen. Nur: Bei JUSTIS gab es noch nie für längere Zeit bindende Verträge. Unser Rechtsschutzabo war immer schon monatlich kündbar. Gleichwohl haben wir ebenfalls Neues zu verkünden: JUSTIS ist offiziell das Rechtsschutz-Abo der CAP
Für unsere Versicherten ändert sich damit nichts. Bleiben Sie gesund und alles Gute im neuen Jahr!

2022: Was ändert sich?

Nach Vertragsabschluss umentschieden?

Wir glauben, dass ein Rechtsschutz so einfach wie nur möglich funktionieren sollte. Dass er da ist, wenn man ihn braucht. Und dass er sich mit einem Klick wieder kündigen lässt – ohne Wenn und Aber. Darum haben Sie in den ersten 14 Tagen nach Vertragsabschluss das Recht, das Abo zu widerrufen. Danach bleibt der Vertrag weiterhin monatlich kündbar.

Loggen Sie sich unter Mein JUSTIS ein und klicken Sie dort unter «Mein Abo» auf «Vertrag widerrufen». Wir werden Ihnen die bezahlte Prämie automatisch zurückerstatten.

Zu weiteren Fragen rund um das JUSTIS Rechtsschutz-Abo
JUSTIS - das Rechtsschutz-Abo der CAP
Neue Winterthurerstrasse 88
8304 Wallisellen
service@justis.ch