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JUSTIS Rechtstipp

«Grüezi liebe Kundin, was können Sie tun, wenn sich Ihre Mietwohnung wie ein Kühlschrank anfühlt?»

Kalte Heizung, feuchte Wände, Wasserschaden: Mietmängel wie diese sind in der kalten Jahreszeit nicht nur ungemütlich, sie machen im schlimmsten Fall auch krank. Kontaktieren Sie so schnell wie möglich Ihren Vermieter oder den Hauswart. Falls die Mängel nicht behoben werden, können Sie sich wehren. Wir sagen Ihnen in unserem Rechtstipp, wie Sie dabei vorgehen müssen.

Was tun, wenn im Winter die Wohnung kalt bleibt?

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Laut einem unabhängigen Test des Schweizer Instituts für Qualitätstests (SIQT) ist JUSTIS die beste Rechtsschutzversicherung der Schweiz. JUSTIS als Testsieger überzeugte dabei vor allem mit dem besten Preis-Leistungs­verhältnis sowie dem besten Kundendienst.

Wir von JUSTIS glauben, dass ein Rechts­schutz so einfach wie nur möglich funktionieren sollte. Dass er da ist, wenn man ihn braucht. Und dass er sich jederzeit wieder kündigen lässt – ohne Wenn und Aber.

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Bin ich als Eigenheimbesitzer und Mieter bei JUSTIS versichert?

Ja. Sie sind sowohl als Mieter als auch als Eigenheimbesitzer versichert. Unter Eigenheim verstehen wir, dass Sie dort auch Ihren festen Wohnsitz in der Schweiz haben.

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