Kalte Heizung, feuchte Wände, Wasserschaden: Mietmängel wie diese sind in der kalten Jahreszeit nicht nur ungemütlich, sie machen im schlimmsten Fall auch krank. Kontaktieren Sie so schnell wie möglich Ihren Vermieter oder den Hauswart. Falls die Mängel nicht behoben werden, können Sie sich wehren. Wir sagen Ihnen in unserem Rechtstipp, wie Sie dabei vorgehen müssen.
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