Zum Schutze des Grundeigentums besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Verbot errichten zu lassen, zum Beispiel ein Park- oder ein Fahrverbot. Diese gerichtlichen Verbote werden mittels einer entsprechenden Verbotstafel auf dem Grundstück sichtbar gemacht. Wer gegen ein gerichtliches Verbot verstösst, wird auf Antrag des Eigentümers mit einer Busse bis zu CHF 2000.– bestraft.
In unserem Merkblatt beantworten wir die wichtigsten Fragen zu gerichtliches Verboten:
In jedem Fall gilt: Gerichtliche Verbote sind ernst zu nehmen. Wer gegen ein solches verstösst, kann selbst entscheiden, ob er die Umtriebsentschädigung bezahlen oder ein Strafbefehlsverfahren mit höheren Kostenfolgen riskieren möchte. Bei Erhalt einer Aufforderung zur Zahlung einer Umtriebsentschädigung wird zur Klärung der Angelegenheit empfohlen, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten.
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