Wie ärgerlich: Beim Einzug in die neue Wohnung tauchen Mängel auf, die bei der Besichtigung übersehen wurden und auch nicht im Wohnungsübernahmeprotokoll aufgeführt sind. Viele Mieterinnen und Mieter wissen nicht, wie Sie in diesem Fall vorgehen müssen. Wir erklären Ihnen in unserem Rechtstipp, welche Mängel Sie der Vermieterin nicht nur in Ihrem Interesse möglichst schnell melden sollten.
Ausserdem haben Sie in gewissen Fällen nach der Unterzeichnung des Mietvertrags die Möglichkeit, sich gegen einen viel höheren Anfangsmietzins als beim Vormieter zur Wehr zu setzen.
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