Wohnen: Ausserordentliche Kündigung durch den Mieter
Als Mieter können Sie in folgenden Fällen ausserordentlich kündigen:
Wenn die Wohnung einen Mangel aufweist, der die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch ausschliesst oder erheblich einschränkt und der Vermieter trotz Kenntnis des Mangels, diesen nicht beseitigt, dann können Sie Ihren Mietvertrag fristlos kündigen (Art. 259b lit. a OR)
Aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für Sie als Mieter unzumutbar macht, können Sie mit der gesetzlichen Frist (3 Monate bei Wohnungen und 6 Monate bei Geschäfträumen) auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen. Allerdings können Sie hier schadenersatzflichtig gemacht werden (Art 266g OR).
Die Erben können bei Tod eines Mieters mit der gestzlichen Frist (siehe oben) auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen (Art. 266i OR).
Melden Sie uns einen solchen Fall am besten vor dem Versand einer ausserordentlichen Kündigung an. So können wir mit Ihnen das korrekte Vorgehen besprechen.
Zu dieser Postleitzahl gibt es mehrere Ortschaften. Bitte wählen Sie:
«Mein JUSTIS» Login
Möchten Sie weitere Artikel lesen?
Herunterladen
Möchten Sie ein personalisiertes Dokument erzeugen? Bitte melden Sie sich erst an.
Passwort vergessen?
Nachricht schreiben
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung?
Bitte melden Sie eine Rechtsauskunft oder einen Rechtsfall über unsere Webseite an. Ihr Fall geht so automatisch zu unserem Rechtsdienst. Ein:e Jurist:in wird sich dann um Ihr Anliegen kümmern.
Sie sind bereits für JUSTIS Gratis registriert.
Push-Nachrichten in ihrem Browser
Möchten Sie eine Push-Nachricht bekommen, wenn Sie von uns eine neue Nachricht erhalten haben?
Browser Push-Nachrichten
Die Push-Nachrichten waren bis jetzt in einem anderen Browser aktiviert. Sollen die Nachrichten in diesem Browser angezeigt werden?