Möchten Sie vorzeitig, also nicht auf einen vereinbarten Kündigungstermin, aus Ihrer Wohnung ausziehen, müssen Sie mindestens einen, besser aber mehrere, zumutbare und zahlungsfähige Nachmieter stellen, welche bereit sind, das Mietverhältnis zu den bestehenden Konditionen auf den Termin zu übernehmen, auf welchen Sie das Mietverhältnis beenden wollen.
Beachten Sie, dass der Vermieter zahlungsunfähige oder Nachmieter, die sich die Wohnung offensichtlich nicht leisten können, nicht akzeptieren muss. Nachmieter mit Betreibungen oder Sozialhilfeempfänger müssen genauer bezüglich ihrer Zumutbarkeit geprüft werden, sie gelten aber nicht per se als unzumutbar. Nur ein Betreibungseintrag dürfte nicht hinderlich sein und wenn die Sozialhilfe den Mietzins direkt bezahlt, geht der Vermieter kein Risiko ein. Wenn in der Wohnung keine Tiere zugelassen sind, muss der Vermieter einen Nachmieter mit Tieren nicht akzeptieren.
Der Vermieter hat eine Schadenminderungspflicht. Das heisst, auch er muss sich um Nachmieter bemühen und die vom Mieter gemeldeten Nachmieter rasch prüfen.
Am besten melden Sie dem Vermieter interessierte Nachmieter aus Beweisgründen schriftlich per Einschreiben. Melden Sie ihm in diesem eingeschriebenen Brief deren Kontaktdaten oder noch besser, schicken Sie dem Vermieter eine Kopie der Anmeldeformulare Ihrer möglichen Nachmieter.
Verlangen Sie nach zirka 14 bis 21 Tagen, nach dem Senden dieses Schreibens von Ihrem Vermieter eine schriftliche Bestätigung, dass Sie aus dem Mietvertrag entlassen sind. Geht Ihr Vermieter darauf nicht ein oder lehnt er den vorgeschlagenen Nachmieter grundlos ab, laden Sie ihn schriftlich per Einschreibebrief zur Wohnungsabgabe auf den vorzeitigen Kündigungstermin ein.
Erscheint der Vermieter nicht zu diesem Termin oder weigert er sich die Schlüssel entgegenzunehmen, senden Sie sofort alle Schlüssel des Mietobjektes mit einem kurzen Brief, in welchem Sie aufzählen, wie viel und welche Schlüssel sie zurückschicken, zurück. Lassen Sie sich durch den oder die Postangestellte/n den Inhalt des Briefes bestätigen. Dann können Sie zunächst Ihre Mietzinszahlungen ab dem Zeitpunkt einstellen, ab dem der Nachmieter die Wohnung gemietet hätte.
Danach haben Sie zwei Möglichkeiten: