Sämtliche Räume, dazu gehören auch Keller, Dachboden etc., müssen entweder sauber, das heisst. einwandfrei oder besenrein gereinigt sein. Was in Ihrem Fall zutrifft, sollte in Ihrem Mietvertrag stehen.
Besenrein bedeutet, dass die Küche, das Badezimmer und die Toilette sauber mit den üblichen Haushalt-Reinigungsmitteln geputzt sein müssen. Böden müssen gewischt und Teppiche gesaugt sein. Die Küchen- und Einbauschränke müssen leer und feucht ausgewischt sein. Kühlschrank und Tiefkühler müssen ebenfalls geräumt sowie abgetaut und gereinigt sein. In solchen Fällen übernimmt Ihr Vermieter die Endreinigung, dafür zahlen Sie wahrscheinlich eine im Mietvertrag vereinbarte Reinigungspauschale.
Sauber bedeutet, dass Badezimmer, Toilette und Küche inklusive Herd, Kühlschrank, Abdeckung, Spültrog und Einbauschränke gründlich zu reinigen sind. Auch müssen Türrahmen, Türen, Fensterrahmen etc. abgewaschen und die Fensterscheiben und Rollläden oder Lamellenstoren gründlich geputzt werden.
Versiegelte Parkettböden sind mit geeigneten Putzmitteln aufzuziehen. Unversiegelte Holzböden müssen gespänt und gewichst sowie Teppichböden fachgerecht shampooniert werden. Keller, Estrich, Garagen und Abstellplätze müssen Sie ebenfalls gründlich reinigen und Ölflecken entfernen. Sind diese Reinigungsarbeiten sauber erledigt, werden keine Kosten für die Endreinigung, respektive Nachreinigung geltend gemacht.
Muss die Wohnung sauber sein, können Sie selbstverständlich ein Reinigungsinstitut beauftragen. Hier sollten Sie folgendes beachten: