Tipps zur Selbsthilfe: Reinigung der Wohnung

Wohnen: Wohnungsrückgabe Reinigung

Sämtliche Räume, dazu gehören auch Keller, Dachboden etc., müssen entweder sauber, das heisst. einwandfrei oder besenrein gereinigt sein. Was in Ihrem Fall zutrifft, sollte in Ihrem Mietvertrag stehen.

Was heisst besenrein?

Besenrein bedeutet, dass die Küche, das Badezimmer und die Toilette sauber mit den üblichen Haushalt-Reinigungsmitteln geputzt sein müssen. Böden müssen gewischt und Teppiche gesaugt sein. Die Küchen- und Einbauschränke müssen leer und feucht ausgewischt sein. Kühlschrank und Tiefkühler müssen ebenfalls geräumt sowie abgetaut und gereinigt sein. In solchen Fällen übernimmt Ihr Vermieter die Endreinigung, dafür zahlen Sie wahrscheinlich eine im Mietvertrag vereinbarte Reinigungspauschale.

Was heisst sauber?

Sauber bedeutet, dass Badezimmer, Toilette und Küche inklusive Herd, Kühlschrank, Abdeckung, Spültrog und Einbauschränke gründlich zu reinigen sind. Auch müssen Türrahmen, Türen, Fensterrahmen etc. abgewaschen und die Fensterscheiben und Rollläden oder Lamellenstoren gründlich geputzt werden.

Versiegelte Parkettböden sind mit geeigneten Putzmitteln aufzuziehen. Unversiegelte Holzböden müssen gespänt und gewichst sowie Teppichböden fachgerecht shampooniert werden. Keller, Estrich, Garagen und Abstellplätze müssen Sie ebenfalls gründlich reinigen und Ölflecken entfernen. Sind diese Reinigungsarbeiten sauber erledigt, werden keine Kosten für die Endreinigung, respektive Nachreinigung geltend gemacht.

Beauftragen Sie ein Reinigungsinstitut?

Muss die Wohnung sauber sein, können Sie selbstverständlich ein Reinigungsinstitut beauftragen. Hier sollten Sie folgendes beachten:

  • Besichtigen Sie mit einem Vertreter des Reinigungsinstituts die Wohnung und erstellen eine Liste, was alles zu reinigen ist.
  • Vereinbaren Sie im Vorfeld unbedingt schriftlich den Termin, Preis, die Abnahmegarantie - das bedeutet, dass das Reinigungsinstitut bei ungenügender Reinigung die Mängel kostenlos beheben und gründlich nachputzen muss - sowie die Bezahlung erst nach Abnahme. Verlangen Sie zudem, dass ein Mitarbeiter des Reinigungsinstitutes bei der Wohnungsabnahme anwesend ist.
  • Sollte der Vermieter bei Wohnungsabnahme mit der Reinigung nicht einverstanden sein, muss das Reinigungsinstitut umgehend noch einmal gründlich putzen.
  • Nach Abnahme durch den Vermieter können Sie das Reinigungsinstitut gegen Quittung bezahlen.
  • Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie ein Reinigungsinstitut beauftragen, Sie als Mieter sind dem Vermieter alleine für eine einwandfreie Reinigung des Mietobjektes verantwortlich.