Tipps zur Selbsthilfe: Schlichtungsbehörden & Fristen

Wohnen: Schlichtungsbehörden und Fristen

Schlichtungsbehörde

Können Sie sich mit Ihrem Vermieter in einem mietrechtlichen Streit nicht einigen und wollen gerichtlich gegen ihn vorgehen, müssen Sie mit Ihrem Begehren zunächst an die für Ihren Bezirk / Kanton zuständige Schlichtungsbehörde für Mietsachen gelangen. Dieses Verfahren ist kostenlos und versucht eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Ist dies nicht möglich, kann innert Frist das zuständige Gericht angerufen werden.

Hier finden Sie die für Sie zuständige Mietschlichtungsstelle.

Unbedingt Frist einhalten

Beachten Sie, dass es in vielen Fällen entscheidend ist, dass eine gesetzliche Frist gewahrt wird und Sie deshalb rechtzeitig handeln, um die Frist einzuhalten. Entscheidend für das Einhalten der Frist von Eingaben, wie beispielsweise dem Anfechten von Mietzinserhöhungen, dem Mietsenkungsbegehren oder der Kündigungsanfechtung, ist der Zeitpunkt, an welchem Sie das Schreiben bei der Post aufgeben. Dabei gilt, dass Sie es spätestens am Tag des Fristenablaufs abschicken müssen. Hier gilt der Poststempel. 

Achtung: Die Anfechtungsfristen für Kündigung und Mietzinserhöhungen betragen 30 Tage ab Erhalt der Kündigung oder Mietzinserhöhung.