Tipps zur Selbsthilfe: Übernahmeprotokoll

Wohnen: Fragen rund ums neue Mietobjekt

Üblicherweise erstellen Mietvertragsparteien bei Mietantritt ein Übernahmeprotokoll, in welchem der Zustand des Mietobjekts und allfällig vorhandene Mängel festgehalten werden.

Eine Pflicht zur Erstellung eines solchen Übernahmeprotokolls besteht nur in der Westschweiz aufgrund der Paritätischen westschweizerischen Bestimmungen für Wohnräume, kurz PWB.

Sie als Mieter sollten jedoch auf ein Übernahmeprotokoll bestehen oder selbst eines verfassen und es dem Vermieter unverzüglich per Einschreiben senden. Bewahren Sie die Postquittung zusammen mit einer Kopie des Übernahmeprotokolles auf.

Wichtig zu wissen: Sie haben das Recht das Rückgabeprotokoll Ihres Vormieters einzusehen.