Das Taggeld beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80% des versicherten Verdiensts und wird ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag bis Sie Ihre Arbeitsfähigkeit wieder voll erlangt haben, beziehungsweise bis zum Beginn einer allfälligen Invalidenrente, für jeden Kalendertag periodisch ausbezahlt.
Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird das Taggeld entsprechend angepasst.