Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien nicht ausbezahlt werden. Die Rede ist hier von einem zwingenden Abgeltungsverbot, da das Auszahlen der Ferien ansonsten den eigentlichen Erholungszweck verhindert.
Ausnahme: Kann der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Ferien nicht mehr beziehen, so darf ihm der restliche Ferienanspruch in Geld ausbezahlt werden.