Jede Person hat das Recht am eigenen Bild und kann selbst bestimmen, ob und wo Bilder von ihr veröffentlicht werden. Jeder Verstoss dagegen stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Daher dürfen Sie Bilder von anderen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung veröffentlichen. Machen Sie zum Beispiel Ferienfotos auf Ihrer privaten Website oder bei Facebook ohne das Einverständnis der abgelichteten Personen publik, verletzten sie deren Persönlichkeitsrechte. Bei minderjährigen Kindern braucht es zudem die Zustimmung der Eltern.
Deshalb Achtung, der Spass könnte Sie teuer zu stehen kommen. Bei einer Veröffentlichung können Sie die betroffenen Personen nämlich verklagen (Art. 28 ZGB). Sie müssen dann die Fotos vom Netz löschen, unter Umständen Schadensersatz leisten und allenfalls für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen.
Übrigens: Keine Zustimmung von Bekannten braucht es, wenn Sie die Fotos in Ihr Fotoalbum kleben.
Allgemein gilt, dass Fotos nur dann ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürfen, wenn ein öffentliches Interesse an den Aufnahmen besteht.