Wird ein Kind während der Ehe geboren, gilt der Ehemann automatisch als Vater. Dies nennt man «Vermutung der Vaterschaft».
Falls Sie nicht der biologische Vater sind, können Sie die Vaterschaft beim zuständigen Gericht anfechten. Dafür haben Sie ein Jahr Zeit
oder
Fünf Jahre nach der Geburt des Kindes können Sie die Vaterschaft nur noch ausnahmsweise anfechten.