Tipps zur Selbsthilfe: Beide Ehegatten sind mit Scheidung einverstanden

Familie: Scheidung / Beide wollen sich scheiden lassen

Sind Sie beide mit der Scheidung einverstanden, können Sie das gemeinsame Scheidungsbegehren beim erstinstanzlichen Gericht einreichen. 

Falls Sie sich einig sind, können sie zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bereits eine umfassende Konvention einreichen (Art. 111 ZGB). 

Bei Uneinigkeit über (noch) strittige Punkte haben Sie die Möglichkeit, die Regelung dieser Punkte beim Gericht zu beantragen (Art. 112 ZGB). 

Die kantonalen Gerichte stellen Musterkonventionen und Merkblätter auf ihren Homepages zur Verfügung. Hier einige Beispiele:

 

 

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