Ist ein Ehegatte mit der Scheidung nicht einverstanden, kann der scheidungswillige Ehegatte nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidungsklage einreichen.
Kann die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen, wie beispielsweise Gewalt in der Ehe oder einer Scheinehe, nicht zugemutet werden, ist eine Scheidungsklage vor Ablauf der zweijährigen Frist möglich.