In der Schweiz gibt es eine Sperrfrist bei Schwangerschaft und Niederkunft, Unfall und Krankheit, Militär- und Zivildienst sowie bei Ferien. Während dieser Zeit darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht kündigen. Erhalten Sie in dieser Zeit trotzdem eine Kündigung, ist diese nichtig. Eine vor Beginn der Sperrfrist erklärte Kündigung wird um die Dauer der Sperrfrist verlängert.
Gerne überprüfen wir die Rechtsmässigkeit Ihrer Kündigung. Melden Sie uns dafür Ihren Rechtsfall an.