Als Pauschalreise gilt die im voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen (Art. 1 Pauschalreisegesetz):
a. Beförderung (Flug, Car, etc.)
b. Unterbringung (Hotel, Wohnung, etc. )
c. andere touristische Dienstleistung (Sprachkurs, Skikurs, Mietauto etc.)
Zudem muss die Reise zu einem Gesamtpreis (Pauschale) angeboten werden und mindestens 24 Stunden bzw. eine Übernachtung einschliessen.
Eine typische Art der Pauschalreise ist das Paket "Flug und Hotel".