Haben Sie genau über Ihre Absenzen Buch geführt? Dann ist die Berechnung Ihres letzten Arbeitstages ziemlich einfach. Ihr Ferienanspruch wird pro-rata berechnet. Will heissen, dass Sie für die Monate, in welchen Sie angestellt waren, anteilsmässig Ferien beziehen dürfen.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Ihnen wurde auf Ende September gekündigt und Sie haben im Jahr Anspruch auf 20 Ferientage. Rechnen Sie also 9/12 von 20, was 15 Ferientage ergibt. Ziehen Sie davon die bereits bezogenen Ferien ab, was Ihren Restanspruch ergibt.