Tipps zur Selbsthilfe: Ware gefällt nicht

Shopping: Ware gefällt nicht

Sie kaufen eine Ware, die Ihnen nicht gefällt. Das Kleid steht Ihnen nicht, der Espresso Ihrer Kaffeemaschine schmeckt nicht wie ein richtiger italienischer Espresso oder Sie wünschen sich doch lieber einen grösseren Fernseher. Sie möchten die Ware deshalb umtauschen oder zurückgeben.

Das Gesetz hilft Ihnen in diesen Fällen nicht weiter. Der Verkäufer ist nicht zur Rücknahme verpflichtet. Etwas anderes gilt dann, wenn der Verkäufer das Recht auf Umtausch oder Rückkauf anbietet.

Fragen Sie in jedem Fall den Verkäufer, ob er zum Umtausch oder zur Rücknahme bereit ist. Auch wenn er nicht dazu verpflichtet ist, wird er Ihnen vielleicht entgegenkommen.