Falls Zweifel bestehen, ob Medikamente, eine Arzt, Spital- oder Therapiebehandlung von der Krankenversicherung bezahlt werden, empfiehlt es sich vorgängig bei der Krankenversicherung schriftlich einen Kostengutspracheentscheid einzuholen.
Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, kann dieser Entscheid von uns anschliessend auf seine Rechtmässigkeit geprüft werden. Melden Sie uns dazu den Rechtsfall an.