Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen der Verkäufer ein einwandfreies Produkt liefert. Der Kaufgegenstand muss frei von Mängeln sein und über die zugesicherten Eigenschaften verfügen.
Eine Ware ist dann mangelhaft, wenn sie nicht oder nur eingeschränkt zum vorgesehenen Gebrauch taugt. Der Kühlschrank, dessen Türe nicht richtig schliesst, das Auto, das Öl verliert, der Schuh, dessen Sohle sich nach kurzer Zeit löst: Hier liegen Mängel vor, für die der Verkäufer während einer bestimmten Zeit einzustehen hat.
Haben Sie ein mangelhaftes Produkt gekauft, so können Sie vom Verkäufer Garantieleistungen verlangen. Der Gesetzgeber nennt dies Gewährleistungsansprüche. Beachten Sie, dass keine Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn der Mangel auf eine unsorgfältige Handhabung der gekauften Ware zurückzuführen ist.
Wichtig ist, dass Sie den Mangel sofort nach der Entdeckung und vorzugsweise per eingeschriebenem Brief rügen. Sie haben dann die Möglichkeit, ein gleichwertiges Ersatzprodukt oder einen Preisnachlass zu fordern. Falls das Produkt mit dem Mangel nicht zu gebrauchen ist, so können Sie den Rücktritt vom Vertrag erklären und die Rückzahlung des bezahlten Kaufpreises verlangen.