Die Garantie kann vertraglich beschränkt oder aufgehoben werden. Prüfen Sie daher den Kaufvertrag und die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ob darin eine Klausel enthalten ist, mit der die Garantie wegbedungen wird. Die vertraglich vereinbarte Wegbedingung hat zur Folge, dass Sie die hier aufgezeigten Mängelrechte nicht geltend machen können, wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist. Sie können in diesem Fall insbesondere auch nicht die Ware zurückgeben oder den Kaufpreis zurückfordern.
Die Verjährungsfrist für Garantieansprüche beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Ablieferung. Für gebrauchte Gegenstände gilt eine Frist von einem Jahr. Während dieser Zeit können Sie die Mängelrechte geltend machen. Unabhängig davon müssen Sie einen entdeckten Mangel immer sofort rügen.