Eine Kündigung im Schadenfall ist möglich, sofern es sich um einen offenen Schadenfall handelt, für den Ihr Versicherer eine Leistung erbracht hat. Die Versicherungsdeckung erlischt in diesem Fall 14 Tage nach Eintreffen Ihrer schriftlichen Kündigung.
Sofern Sie nicht gleich im ersten Vertragsjahr kündigen, haben Sie Anrecht auf die Rückerstattung der nicht aufgebrauchten Prämie. Geben sie im Kündigungsbrief am besten gleich Ihre Kontoverbindung an. Diese Regelung finden Sie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unter Artikel 42.
Unter diesem Artikel finden Sie eine Vorlage für die Kündigung eines Versicherungsvertrags, die Sie einfach auf Ihre persönliche Situation anpassen können.