Tipps zur Selbsthilfe: Gesetzliche Erbfolge

Erbfolge

Gesetzliche Erbfolge 

Auch wenn Sie Ihrer Familie, Freunden und Bekannten immer wieder mündlich mitgeteilt haben, wer nach Ihrem Tod was und wie viel erhalten und somit die Früchte Ihres Lebens geniessen soll: Liegen weder Testament noch Erbvertrag vor, wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie Ihr Vermögen denjenigen hinterlassen wollen, die Ihnen am nächsten stehen, sodass Ihr Nachlass «in der Familie» bleibt. 

In unserem Ratgeber unten erklären wir die Grundlagen anhand von illustrierten Beispielen.