Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist im Arbeitsgesetz geregelt. Ihr Arbeitgeber muss sämtliche Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und Ihre Gesundheit und persönliche Integrität zu gewährleisten.
Sprechen Sie bei Gesundheitsbeschwerden am Arbeitsplatz mit Ihrem Hausarzt und einer Person Ihres Vertrauens, bevor Sie Ihren Vorgesetzten informieren. Ihr Vorgesetzter hat die Pflicht, für den Erhalt der Gesundheit der Mitarbeitenden zu sorgen. Wenn Ihr Arbeitgeber keinen Handlungsbedarf sieht, wenden Sie sich an uns, damit wir Sie beraten und unterstützen können.