Normale Immissionen, also ein gewisser Lärm während der Tageszeit muss akzeptiert werden, dazu gehören etwa Kinderlärm oder Rasenmäher, etc.. Es gelten aber die Ruhezeiten gemäss Lärmschutzbestimmungen der Gemeinden. In der Regel sind das von Montag bis Samstag zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen. Übermässiger Lärm muss aber auch ausserhalb der Ruhezeiten nicht toleriert werden.
Wie Sie am besten bei Streit wegen Lärm vorgehen: