Freistellung heisst, dass der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitsnehmers verzichtet, dieser aber weiter angestellt bleibt.
Solange Sie angestellt sind, haben sie dem Arbeitgeber gegenüber Rechte und Pflichten. So dürfen Sie zum Beispiel nicht parallel für jemand anderen arbeiten. Es gilt ebenfalls weiterhin die Kündigungsfrist und das Konkurrenzverbot.
Wir raten Ihnen, bei einer Freistellung die Einzelheiten in einer schriftlichen Vereinbarung zu regeln. Damit gemeint sind beispielsweise die Dauer der Freistellung, den Lohnanspruch, Ferien, Überstunden, allfällige Pflichten des Arbeitsnehmers. Es kann auch geregelt werden, was geschieht, falls Sie während der Freistellung eine neue Arbeitsstelle antreten könnten.
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis während der Freistellung auflösen möchten, eben weil Sie zum Beispiel eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, welche Sie währen der Freistellung antreten könnten, kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber. Falls dies nicht in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt wurde, verwenden Sie dafür zum Beispiel unseren Musterbrief unten.
Der bisherige Arbeitgeber wird wohl in den meisten Fällen in eine vorzeitige Auflösung einwilligen, denn dadurch kann er weitere Lohnzahlungen während der Freistellungszeit einstellen. Dies muss aber nicht zwingend der Fall sein.