Das Gesetz enthält eine klare Regelung für den Fall, dass die bestellte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert wird. Setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist. Liefert er auch innerhalb dieser Frist nicht, haben Sie die Möglichkeit, auf Erfüllung zu klagen oder auf die Lieferung zu verzichten. Verzichten Sie auf die Lieferung, können Sie den Rücktritt vom Vertrag erklären. Haben Sie den Kaufpreis bereits bezahlt, fordern Sie diesen zurück. Sie haben auch die Möglichkeit Schadenersatz zu fordern, wenn Ihnen zum Beispiel ein Schaden dadurch entstanden ist, dass Sie die Ware zu einem höheren Preis von einem anderen Anbieter kaufen mussten.
Auch wenn das Gesetz klar ist, ist die Durchsetzung Ihrer Rechte in der Praxis jedoch oft schwierig. Wenn der Verkäufer den Kaufpreis oder die Vorauszahlung nicht zurückerstattet, müssen Sie den Betreibungsweg einschlagen. In vielen dieser Fälle muss zudem eine Klage eingereicht werden. Handelt es sich um einen unseriösen Verkäufer, besteht die Gefahr, dass er über keine Adresse oder kein Vermögen verfügt, so dass Sie für Ihre Unkosten nicht entschädigt werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler Anbieter enhalten Vertragsklauseln, welche die Rechte des Käufers einschränken. Üblich sind Bedingungen, die festhalten, dass Lieferverzögerungen nicht zur Auflösung des Vertrages berechtigen und dass Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind.
Tipp: Prüfen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ob diese Bestimmungen für den Fall der Lieferverzögerung oder Nichtlieferung enthalten. Sind Sie damit nicht einverstanden, schlagen Sie dem Anbieter die Streichung dieser Bestimmungen vor. Vielleicht akzeptiert er Ihren Vorschlag.