Falls die Schuldfrage nicht klar ist (wenn zum Beispiel beide Fahrer gleichzeitig rückwärts aus einem Parkplatz fahren und dabei zusammenprallen), dann empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall ein europäisches Unfallprotokoll auszufüllen (siehe unten).
Falls nötig (z. B. wenn jemand verletzt wurde, wenn ihr euch nicht über den Unfallhergang einigen könnt, der Unfallgegner das Protokoll nicht unterzeichnen will, Fahrerflucht begangen wurde, etc.) benachrichtigen Sie die Polizei. Unter Umständen könnte es jedoch anschliessend ein Strafverfahren gegen beide involvierten Lenker geben.
Melden Sie den Fall umgehend Ihrer Motorfahrzeugversicherung.