Beim Ausweisentzug handelt es sich nicht um die Strafe, sondern um eine Massnahme, welche zusätzlich zur Strafe vom Strassenverkehrsamt ausgesprochen wird.
Der Sachverhalt wird durch den Strafbefehl bestimmt. Je nach Höhe der Strafe, wird auch die Massnahmenhöhe bestimmt (Verwarnung, Ausweisentzug, ...).
Details dazu finden Sie im Artikel 16 des Strassenverkehrsgesetzes (Art. 16ff SVG).
Gerne überprüfen wir für Sie die Massnahmenhöhe. Melden Sie uns dazu bitte Ihren Rechtsfall an.