Meistens wird im Mietvertrag ein Mietzinsdepot vereinbart. Dieses Depot darf bei Wohnungen maximal drei Monatsmietzinse betragen.
Um ein Mietzinskaution, also das Mietzinsdepot, hinterlegen zu können, eröffnen Sie oder Ihr Vermieter bei einer Bank ein Sperrkonto auf Ihren Namen. Wichtig ist, dass der Vermieter ohne Ihre Zustimmung nicht auf dieses Konto zugreifen kann. Für die Dauer des Mietverhältnisses ist das Konto sowohl für Sie, als auch Ihren Vermieter, gesperrt.
Falls Ihr Vermieter das Mietzinsdepot eröffnet, vergewissern Sie sich, dass Ihr Geld korrekt einbezahlt wurde. Wird der von Ihnen geleistete Depotbetrag vom Vermieter zum Beispiel nicht korrekt hinterlegt, können Sie diesen Betrag wieder zurückfordern. Dies zuzüglich Zins, der Ihnen entgangen ist, weil das Geld nicht zinstragend angelegt wurde.
Immer öfter können Mieterkautionsversicherungen bei Banken und Versicherungen abgeschlossen werden: anstelle einer Kaution zahlen Sie eine jährliche Prämie. Die Bank oder Versicherung kommt zwar im Schadenfall für die Rechnung des Vermieters auf, verlangt dann aber bei Ihnen wiederum das Geld zurück. Informieren Sie sich eingehend bei den betreffenden Anbietern und entscheiden Sie dann, welche Variante für Sie die bessere ist. Wenn Sie sich für eine Mieterkautionsversicherung entscheiden, klären Sie vorher ab, ob Ihr Vermieter diese akzeptiert.