Eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung mit welcher Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie vorzugsweise innert 30 Tagen seit Erhalt gegenüber Ihrer Vermieterschaft mit eingeschriebenem Brief bestreiten.
Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Hauswart, etc.) schulden Sie übrigens nur dann, wenn sie im Mietvertrag gesondert vereinbart wurden und einzeln und klar aufgeführt werden. Ansonsten können Sie davon ausgehen, dass sie im Nettomietzins enthalten sind. Formulierungen wie „alle Nebenkosten gehen zu Lasten des Mieters“ sind mangels Klarheit ungültig.