Doch, weil Sie zwar Ihre Fahrweise beeinflussen können, aber nicht unbedingt die der Anderen. Geraten Sie unverschuldet in einen Autounfall und die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners bzw Unfallgegnerin weigert sich einen Teil der Kosten zu übernehmen, verhandeln unsere Rechtsexpert:innen direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Mit dem Ziel, Ihre Ansprüche geltend zu machen.