Abnutzung der Wohnung

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Ich bezahle eine höhere Miete als mein Vormieter

Ich bin vor zwei Wochen in meine neue Wohnung gezogen. Der Mietpreis beträgt CHF 2'500. Für den Parkplatz bezahle ich CHF 200 extra. Jetzt habe ich herausgefunden, dass meine Vormieterin nur CHF 1'800 für die Wohnung, inklusive Parkplatz bezahlt hat. Auf meinem Mietvertag steht jedoch, dass der vorherige Mietzins CHF 2'500 betragen hat. An der Wohnung wurde nichts wertsteigerndes gemacht. Lediglich das Parkett wurde geschliffen und die Wände gestrichen. Ist diese Mietzinserhöhung von 50% überhaupt legal?

Antwort

Bei einer Mietzinserhöhung von 50% wird von einer erheblichen Erhöhung gesprochen. An sich sind alle Mieterhöhungen über 10% erheblich und somit als missbräuchlich anfechtbar. Wichtig ist, dass Sie dies innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme der Wohnung tun. Am besten konfrontieren Sie erst Ihren Vermieter mit der Tatsache, dass der falsche Vormietzins im Vertrag steht und kündigen an, dass Sie den Mietzinssatz anfechten möchten. Lenkt der Vermieter nicht ein, können Sie den Mietzinssatz bei der Schlichtungsstelle innerhalb der 30 Tage als missbräuchlich anfechten (Artikel 270 OR).

Gepostet am 29. September 2016