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Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Können Eltern Kosten für Ausbildung von Kindern zurückverlangen?

Unser Sohn hat erst eine Lehre absolviert und danach noch die Berufsmatura gemacht. Nun möchte er Innenarchitektur studieren. Das Studium dauert weitere drei Jahre. Was sind unsere Pflichten als Eltern? Können wir von ihm verlangen, dass er uns nach dem Studium einen Teil dieser Studienkosten zurückbezahlt?

Antwort:

Gesetzlich gilt, dass Eltern Ihre Kinder bis nach Abschluss der Erstausbildung finanziell unterstützen müssen. In Eurem Fall hat Euer Sohn die Erstausbildung bereits mit der Lehre abgeschlossen. Das heisst, das Innenarchitekturstudium müsstet Ihr ihm eigentlich nicht mehr finanzieren. Es sei denn, seine Lehre und Berufsmatura waren Voraussetzung für das Innenarchitekturstudium.

Übrigens: Das Universitätsdiplom Bachelor gilt noch nicht als Erstausbildung. Das heisst, Eltern müssen ihre Kinder bis zum Masterabschluss finanziell unterstützen, wenn die Kinder noch keine andere Erstausbildung absolviert haben.

Gepostet am 7. Dezember 2016