Datenschutz

Zuletzt aktualisiert am 21. April 2025

Pflichtenheft für Drohnenflug in der Schweiz: Regeln und Gesetze

Gefährdung des Flugverkehrs, Störung der Privatsphäre: Wer eine Drohne fliegen lässt, muss gewisse Regeln beachten. Wie Autolenkerinnen oder Velofahrer müssen Drohnenpilot:innen ihre rechtlichen und versicherungstechnischen Pflichten kennen. Seit Anfang 2023 gilt auch in der Schweiz EU-Recht.

Auf einen Blick

  • Seit 2023 gelten in der Schweiz die EU-Drohnenregeln für sicheres Fliegen.

  • Die meisten Drohnen (ab 250g oder mit Kamera) erfordern eine Registrierung; ab 250g ist zudem ein Kompetenznachweis nötig.

  • Wichtige Vorschriften betreffen Sicherheit, Privatsphäre, Flugverbotszonen und eine obligatorische Haftpflichtversicherung ab 250g.

Kühn fliegen, tolle Ferienfotos und -filme machen, Eltern und Kinder gleichermassen begeistern: Drohnen können vieles und sind dementsprechend beliebt. JUSTIS hat für Sie eine Checkliste zusammengestellt, damit Sie mit ihrem ferngesteuerten Flugobjekt im Luftraum rechtlich und versicherungstechnisch auf der sicheren Seite sind.

Drohne registrieren in der Schweiz: Wann ist es Pflicht?

< 250g (Betriebsklasse A1 [C0]): Hobbypiloten fliegen in der offenen Kategorie. Für Drohnen bis zu einem Gewicht von 250 Gramm ist nur dann keine Registrierung erforderlich, wenn die Drohne keine Aufnahmen machen kann (Spielzeugdrohne, die nur zum Fliegen bestimmt ist). Da aber praktisch alle Drohnen Video- und Bildaufnahmen machen können, müssen die meisten Drohnen unter 250 Gramm, sofern sie mit Kamera oder Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet sind, trotzdem registriert werden (diese Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2024). Ein «Führerschein» (Kompetenznachweis) wird jedoch nicht benötigt.

≥ 250 Gramm (Betriebsklasse A1-3 [C1-C4]): Für Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm benötigen Sie einen Kompetenznachweis, den sogenannten Drohnenführerschein (Online-Prüfung, Multiple-Choice-Fragen, Zeitaufwand für erfahrene Pilot:innen einige Stunden). Eine Registrierung ist in jedem Fall erforderlich. Die Registrierung und der Erwerb des Kompetenznachweises sind derzeit noch kostenlos. Ob eine Drohne in die Klasse A1, A2 oder A3 fällt, hängt unter anderem, aber nicht ausschliesslich, vom Gewicht ab und unterscheidet sich vor allem darin, wie nah an unbeteiligten Personen geflogen werden darf.

Sicher Drohne fliegen: Wichtige Regeln und Tipps

Weil Minifluggeräte vollautomatisch gesteuert werden, halten viele einen Drohnenflug für ein Kinderspiel. Das BAZL mahnt die Drohnenpilot:innen jedoch zur Vorsicht. Fällt etwa die Automatik aus, müssen die Multikopter trotzdem sicher zur Landung gebracht werden. Auch tiefe Temperaturen und starker Wind könnten die Leichtgewichte in der Luft schnell ins Trudeln bringen. Und um Pannen auszuschliessen, sollten Drohnen und vor allem ihre Rotoren vor jedem Start gründlich überprüft werden. Schon bei einer kleinen Drohne können die hochdrehenden Rotoren schwere Schnittverletzungen verursachen und beim Absturz Personen am Boden verletzen. Ebenso können Tiere durch tief fliegende Drohnen in Panik versetzt werden, was zu Sekundärschäden führen kann. Da ausserdem die/der Pilot:in eines bemannten Luftfahrzeugs eine kleine Drohne in der Regel nicht frühzeitig erkennen kann, muss die/der Drohnenpilot:in jederzeit ausweichen können und immer einen ausreichenden Abstand zum Luftfahrzeug einhalten. Dieses Prinzip wird in der Fachsprache als «see and avoid» bezeichnet.

Drohnenflug und Privatsphäre: Was ist erlaubt?

Der Betrieb von Drohnen unterliegt dem Datenschutzgesetz und dem zivilrechtlichen Schutzrecht der Privatsphäre. So ist es verboten, mit Drohnen tief über Privatgrundstücke oder über öffentliche Plätze, z.B. Badeanstalten, Fussballfelder oder Hochzeitsgesellschaften, zu fliegen. Personen dürfen mit Drohnen grundsätzlich nicht ungefragt fotografiert, gefilmt, überwacht oder verfolgt werden

Flugverbotszonen Schweiz: Wo Drohnen nicht fliegen dürfen

Im Umkreis von fünf Kilometern rund um Flugplätze und Heliports ist für den Betrieb einer Drohne vorgängig eine Bewilligung entweder des Flugplatzhalters oder bei grösseren Flugplätzen der Flugsicherung Skyguide erforderlich.

In Naturschutzreservaten, Jagdbanngebieten sowie Wasser- und Zugvogelreservaten dürfen keine Drohnen aufsteigen. Auch in der Nähe von Blaulichteinsätzen darf nur mit Bewilligung der/des Einsatzleiter:in geflogen werden. Klären Sie bei den lokalen Behörden (Kantone/Gemeinden) auch ab, ob es weitere Einschränkungen gibt (etwa Flugverbot beim WEF in Davos).

Drohnen Versicherungspflicht in der Schweiz

Auch eine Minidrohne kann schnell einmal einen Schaden anrichten. Deshalb empfehlen wir allen Drohnenbesitzer:innen dringend, vor dem Jungfernflug den Versicherungsschutz der eigenen Haftpflichtversicherung abzuklären. Viele Haftpflichtversicherer schliessen den Versicherungsschutz für Drohnen in ihr Standardprodukt ein. Dies sollte aber in jedem Fall vor dem Flug geprüft werden. Für Drohnen über 250 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Million Schweizer Franken obligatorisch.

Bestandsdrohnen Schweiz: Regeln nach der Übergangsfrist (seit 2024)

Jede Drohne muss in die Kategorien C0-4 eingestuft und entsprechend gekennzeichnet werden. Für bestehende Drohnen, die noch nicht entsprechend gekennzeichnet sind, galten Übergangsbestimmungen bis Ende 2023 und ab Januar 2024. Wenn Sie bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln im Besitz einer Drohne waren, haben Sie wahrscheinlich bereits einen EU-Kompetenznachweis erworben. Die Übernahme der EU-Drohnenverordnung durch die Schweiz bedeutet, dass dieser Kompetenznachweis und auch die Registrierung in einem EU-Land ausreichen, um eine Drohne in der Schweiz zu betreiben. Die Nachweise und Registrierungen werden gegenseitig anerkannt. Somit können Sie mit dem in der Schweiz neu erworbenen Nachweis auch in einem anderen EU-Land Ihre Drohne fliegen. Selbstverständlich sind neben den grundsätzlichen Voraussetzungen der Registrierung und des Fähigkeitsnachweises auch die weiteren, von Land zu Land leicht unterschiedlichen Regeln, z.B. bezüglich Datenschutz, Privatsphäre etc., zu beachten.

JUSTIS Rechtsschutz-Tipp

Bevor Sie Ihre Drohne starten, prüfen Sie immer die geltenden Regeln und Einschränkungen für den spezifischen Flugort. Nutzen Sie dazu die offiziellen Informationsquellen wie die Webseite des BAZL, Drohnenkarten oder die Skyguide U-Space App. So stellen Sie sicher, dass Sie legal und sicher unterwegs sind und keine Flugverbotszonen oder sensible Bereiche verletzen.

Gepostet am 26. März 2019