Im digitalen Zeitalter finden sich schnell persönliche Informationen online – manchmal aktuell und gewollt, manchmal aber auch veraltet, irrelevant oder sogar schädlich. Viele Menschen möchten unliebsame Einträge in Suchmaschinen oder auf Webseiten löschen lassen. In der Schweiz regelt das Datenschutzgesetz (DSG) Ihre Rechte in diesem Bereich.
Löschrecht auch in der Schweiz: Das DSG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer Personendaten.
Vorgehen: Fordern Sie die Löschung direkt beim Website-Betreiber oder bei der Suchmaschine an – am besten schriftlich.
Wenn nichts hilft: Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) oder eine zivilrechtliche Klage können weiterhelfen.
Obwohl der Begriff "Recht auf Vergessenwerden" eher aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bekannt ist, kennt auch das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG, revidierte Fassung seit 1. September 2023) ein ähnliches Prinzip: das Recht auf Löschung von Personendaten.
Dieses Recht gibt Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit zu verlangen, dass Daten, die Unternehmen, Organisationen oder Personen über Sie speichern und bearbeiten, unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden. Es schützt Ihre Persönlichkeit und Ihre informationelle Selbstbestimmung im digitalen Raum.
Ihr Recht auf Löschung ist nicht absolut, aber in folgenden Fällen können Sie in der Schweiz die Löschung Ihrer Personendaten verlangen:
Wichtig ist, dass Ihr privates Interesse an der Löschung gegen andere Interessen abgewogen werden muss, z. B. das öffentliche Informationsinteresse oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
Auch für Fotos gilt das Recht auf Löschung, insbesondere bei Veröffentlichungen ohne Ihre Zustimmung. Dabei ist das Recht am eigenen Bild zu beachten – Ausnahmen bestehen etwa bei berechtigtem öffentlichen Interesse oder journalistischer Berichterstattung.
Das Schweizer Datenschutzgesetz stärkt Ihr Recht auf Kontrolle über Ihre persönlichen Daten im Internet. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Löschung von Daten zu verlangen, die nicht mehr notwendig sind oder unrechtmässig bearbeitet werden. Nutzen Sie dieses Recht, indem Sie direkt mit den Verantwortlichen Kontakt aufnehmen. Bei Schwierigkeiten stehen Ihnen der EDÖB und rechtliche Schritte offen.
Digitale Spuren lassen sich nicht immer einfach entfernen. Wir prüfen für Sie, ob ein Löschanspruch besteht – und unterstützen Sie, wenn Suchmaschinen oder Webseiten Ihre Daten nicht freiwillig entfernen.
Gepostet am 20. April 2025