Datenschutz

Zuletzt aktualisiert am 20. April 2025

Recht auf Vergessenwerden in der Schweiz: Wie lösche ich meine Spuren im Internet?

Im digitalen Zeitalter finden sich schnell persönliche Informationen online – manchmal aktuell und gewollt, manchmal aber auch veraltet, irrelevant oder sogar schädlich. Viele Menschen möchten unliebsame Einträge in Suchmaschinen oder auf Webseiten löschen lassen. In der Schweiz regelt das Datenschutzgesetz (DSG) Ihre Rechte in diesem Bereich.

Auf einen Blick

  • Löschrecht auch in der Schweiz: Das DSG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer Personendaten.

  • Vorgehen: Fordern Sie die Löschung direkt beim Website-Betreiber oder bei der Suchmaschine an – am besten schriftlich.

  • Wenn nichts hilft: Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) oder eine zivilrechtliche Klage können weiterhelfen.

Was bedeutet "Recht auf Vergessenwerden" in der Schweiz?

Obwohl der Begriff "Recht auf Vergessenwerden" eher aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bekannt ist, kennt auch das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG, revidierte Fassung seit 1. September 2023) ein ähnliches Prinzip: das Recht auf Löschung von Personendaten.

Dieses Recht gibt Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit zu verlangen, dass Daten, die Unternehmen, Organisationen oder Personen über Sie speichern und bearbeiten, unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden. Es schützt Ihre Persönlichkeit und Ihre informationelle Selbstbestimmung im digitalen Raum.

Wann habe ich ein Recht auf Löschung meiner Daten?

Ihr Recht auf Löschung ist nicht absolut, aber in folgenden Fällen können Sie in der Schweiz die Löschung Ihrer Personendaten verlangen:

  • Der Zweck der Datenbearbeitung ist entfallen.
  • Es fehlt an einer gültigen Rechtsgrundlage für die Bearbeitung.
  • Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen.
  • Sie haben erfolgreich Widerspruch gegen die Bearbeitung eingelegt.
  • Die Daten wurden unrechtmässig bearbeitet.
  • Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Löschung.

Wichtig ist, dass Ihr privates Interesse an der Löschung gegen andere Interessen abgewogen werden muss, z. B. das öffentliche Informationsinteresse oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten.

Wie gehe ich vor, um Daten löschen zu lassen?

  • Webseitenbetreiber kontaktieren: Fordern Sie schriftlich (per E-Mail oder eingeschrieben) die Löschung unter Berufung auf das DSG.
  • Suchmaschinen informieren: Nutzen Sie die Meldeformulare grosser Anbieter wie Google, wenn Inhalte nur noch im Cache oder als Link auffindbar sind.

Was tun, wenn die Löschung verweigert wird?

  • Wenden Sie sich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
  • Erheben Sie zivilrechtliche Klage auf Löschung, wenn nötig – dies kann aber mit Kosten verbunden sein.

Fotos im Internet löschen lassen

Auch für Fotos gilt das Recht auf Löschung, insbesondere bei Veröffentlichungen ohne Ihre Zustimmung. Dabei ist das Recht am eigenen Bild zu beachten – Ausnahmen bestehen etwa bei berechtigtem öffentlichen Interesse oder journalistischer Berichterstattung.

Fazit

Das Schweizer Datenschutzgesetz stärkt Ihr Recht auf Kontrolle über Ihre persönlichen Daten im Internet. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Löschung von Daten zu verlangen, die nicht mehr notwendig sind oder unrechtmässig bearbeitet werden. Nutzen Sie dieses Recht, indem Sie direkt mit den Verantwortlichen Kontakt aufnehmen. Bei Schwierigkeiten stehen Ihnen der EDÖB und rechtliche Schritte offen.

JUSTIS Rechtsschutz-Tipp

Digitale Spuren lassen sich nicht immer einfach entfernen. Wir prüfen für Sie, ob ein Löschanspruch besteht – und unterstützen Sie, wenn Suchmaschinen oder Webseiten Ihre Daten nicht freiwillig entfernen.

Gepostet am 20. April 2025