Wir fahren bald in die Skiferien. Besteht auf der Ski-, Snowboard- und Rodelpiste inzwischen eigentlich ein Helmobligatorium?
Ausschlaggebend ist, wohin Sie in die Skiferien fahren. In der Schweiz, in Deutschland und Frankreich besteht keine Helmpflicht. Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) rät jedoch einen Helm auf der Ski-, Snowboard- und Rodelpiste zu tragen. Diesen Ratschlag befolgt denn auch die grosse Mehrheit: Neun von zehn Kindern fahren in der Schweiz bereits mit Kopfschutz. Aufgrund dieser positiven Zahlen und weil ein Obligatorium schwer durchzusetzen wäre, setzen Fachleute hierzulande lieber auf Prävention und klugen Verstand.
Anders ist die Handhabung im Ausland. Italien, Kroatien und Slowenien kennt eine Helmpflicht bis zum 14. Altersjahr. Komplizierter ist es in Österreich: Hier ändern die Regeln je nach Region. Die Helmpflicht gilt nur in folgenden Bundesländern: Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Wien. Kontrollen führen in Österreich in der Regel die Polizei und Pistenkontrolle durch. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis, mit strafrechtlichen Folgen muss vorerst nicht gerechnet werden.
Strenger werden Vergehen gegen die Helmpflicht in Polen geahndet: Dort ist ein Kopfschutz bis zum 16. Altersjahr Pflicht. Wer diese Neuregelung auf der Piste nicht befolgt, muss mit einer saftigen Busse rechnen. Ebenfalls verschärft wurden die Strafaktionen für das Skifahren unter Alkoholeinfluss, neben einer hohen Geldbusse droht der Entzug des Skipasses.
Bei Verstoss gegen die Helmpflicht kann es im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung kommen. Sie könnte sich weigern, die Unfallkosten zu übernehmen.
Gepostet am 7. Dezember 2016