Seit dem 11. März gilt das Coronavirus als Pandemie. Der Bund ermahnt die Bevölkerung, zu Hause zu bleiben, insbesondere Personen über 65 Jahre. Menschenansammlungen über fünf Personen sind verboten. JUSTIS hat für Sie die aktuellen Massnahmen und Regeln zusammengefasst.
Stand: 20.3.2020, wird laufend angepasst.
Bleiben Sie zu Hause, insbesondere wenn Sie krank oder über 65 Jahre alt oder älter sind. Es sei denn, Sie müssen zur Arbeit gehen und können nicht von zu Hause aus arbeiten, oder Sie müssen zum Arzt oder zur Apotheke gehen, oder Sie müssen Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen.
Zitat Bundesrat Alain Berset: «Wir sind fast bei einer Ausgangssperre, aber wir machen keine Spektakelpolitik.»
Infoline Coronavirus des Bundes:
+41 58 463 00 00
Täglich 24 Stunden
Informationen: www.bag-coronavirus.ch
Kampagne «So schützen wir uns» des BAG → Infoblatt
Mehr ìnformationen → Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer
Gepostet am 2. März 2020