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Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

O Tannenbaum: Transport mit Regeln

Ein Tannenbaum gehört für die meisten Schweizerinnen und Schweizer zum Weihnachtsfest dazu. Für sie stellt sich Jahr für Jahr die Frage: Wie bekomme ich den stattlichen Nadelbaum nach Hause? Auf dem Dach meines Autos oder besser auf der Rückbank mit heruntergeklappten Sitzen? JUSTIS sagt Ihnen, wies am besten geht und worauf Sie beim Transport so oder so achten müssen.

Die meisten Händler stecken ihre Bäume in ein Transportnetz, da werden auch die grossen Modelle ein wenig handlicher. Wer nicht gerade einen Verkaufsstand vor der Haustür hat, nutzt in der Regel das Auto für den Transport. Grundsätzlich dürfen Ladungen zwar eigentlich nur auf expliziten Ladeflächen transportiert werden, jedoch ist der Transport von Gegenständen auch auf Sitzflächen eines Autos erlaubt. Darum wird oft die Rückbank des Wagens umgeklappt und der Baum mit dem dicken Stammende voraus ins Fahrzeug gelegt; mit dem Stamm am Vordersitz liegt er am stabilsten. 

Sicherung und Kennzeichnung des Baumes 

Um den Baum zu sichern, empfiehlt es sich, einen Spanngurt um den Stamm zu wickeln und im Inneren des Autos zu befestigen. Zuletzt gilt es, den Kofferraum­deckel mit einem Spanngummi zu fixieren. Ragt der Baum hinten mehr als einen Meter aus dem Auto heraus, muss ihn der Fahrzeuglenker kennzeichnen. Am Tag geschieht dies mittels Wimpel oder Tafeln, in der Nacht mit Lichtern oder Rückstrahlern, die nach vorne weiss und nach hinten rot leuchten. Die Markierungen müssen jeweils gross genug sein und sich mindestens in der Farbe deutlich von der Ladung unterscheiden. Solche Kennzeichnungs­vorrichtungen sind online oder im Fachhandel vor Ort erhältlich. 

Wer einen Dachgepäckträger besitzt, kann den Baum auch auf das Dach schnallen. Auch hier sollte er gut durch Spanngurte gesichert sein. Eine untergelegte und gut befestigte Decke hilft, den Lack zu schützen. 

Verhinderung einer Verkehrsgefährdung 

Nach dem Strassen­verkehrs­gesetz (SVG) dürfen Bäume gegen hinten maximal 5 Meter über die Mitte der Hinterachse hinausragen. Gegen vorne darf die Ladung höchstens 3 Meter über die Mitte der Lenkvor­richtung hinausreichen. Der Grund: Hängt die Ladung zu weit heraus, kann sie beim Abbiegen in die Nachbarfahrbahn hineinragen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Das Verhindern einer Verkehrs­gefährdung ist jedoch oberstes Gebot. Deshalb darf die Ladung auch beispielsweise Rückleuchten nicht verdecken, den Fahrzeug­führer nicht behindern und muss zudem so gut gesichert sein, dass selbst bei kleineren Unfällen die Stabilität gewährleistet ist. Für all dies ist der Fahrzeuglenker verantwortlich 

Bussgeld für unsachgemässen Transport 

Bei unsachgemässem Weihnachts­baum­transport droht ein Bussgeld wegen falscher Ladungssicherung von wenigen hundert Franken. Nicht zu unterschätzen ist hierbei die zusätzlich in Rechnung gestellte Staatsgebühr, welche je nach Kanton gut und gerne der Höhe des Bussenbetrags entspricht oder diesen sogar übersteigt. Abhängig von den weiteren konkreten Umständen – wie zum Beispiel einer Kollision – meldet sich auch das Strassen­verkehrsamt und spricht mindestens eine Verwarnung aus. 

Transport in den ÖVs: Tram, Bus  

Grundsätzlich darf hier nur Hand­gepäck transportiert werden. Konkret wird dies in den jeweiligen Tarifen des Verkehrs­verbundes geregelt. Gegenstände, die den Mitreisenden lästig fallen oder sogar einen Schaden verursachen können, dürfen jedoch nicht als Handgepäck in den ÖV mitgenommen werden. Vom Transport des Weihnachtsbaums im überfüllten Tram oder Bus ist daher abzusehen. 

Die einfachste Lösung

Viele Verkäufer liefern Ihnen den Baum gegen einen Aufpreis auch gerne nach Hause. Erkundigen Sie sich beim Weihnachts­baum­verkäufer Ihres Vertrauens oder bestellen Sie Ihre Tanne bei einem Online-Anbieter. 

Übrigens: Holländer benutzen für den Nadel­baum­transport auch ihr geliebtes Rad. Dies ist aber in der Schweiz nicht zur Nachahmung empfohlen.

Gepostet am 5. Dezember 2018