Mein Freund und ich haben uns kürzlich getrennt. Ich bin aus seiner Wohnung ausgezogen. Nun habe ich aber in den letzten drei Jahren einiges zur Wohnung beigesteuert. Unter anderem habe ich eine Waschmaschine, Vorhänge und weitere Sachen gekauft. Darf ich diese Sachen alle mitnehmen?
Auch wenn die Liegenschaft Ihrem Ex-Freund gehört, so gehören Waschmaschine, Vorhänge und die weiteren Sachen, die Sie beigesteuert haben grundsätzlich Ihnen. Sie können sie somit mitnehmen, wenn Sie den Nachweis erbringen können, dass Sie sie gekauft haben, etwa durch Ihre Kreditkartenrechnung.
Es sei denn, Sie haben im Vorfeld eine andere Abmachung getroffen. Zum Beispiel, dass Ihre Ausgaben für die Waschmaschine mit Ihrer Miete verrechnet werden. Dann müssten Sie gemeinsam mit Ihrem Ex-Freund verhandeln, wer von Ihnen die Waschmaschine behalten darf.
Gepostet am 7. Dezember 2016