Familie

Zuletzt aktualisiert am 19. April 2025

Unpassendes Geschenk – was tun?

Ein Geschenk zum Geburtstag – aber es trifft nicht den Geschmack? Hier erfahren Sie, ob und wie Sie ein gekauftes Geschenk zurückgeben oder umtauschen können.

Auf einen Blick

  • In der Schweiz besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch bei Nichtgefallen.

  • Viele Läden bieten aus Kulanz Rücknahme oder Umtausch an – unter bestimmten Bedingungen.

  • Bei Mängeln haben Sie gesetzlich geregelte Rechte – diese müssen schnell geltend gemacht werden.

Gesetzliche Lage in der Schweiz

Mit dem Kauf eines Produkts gehen Sie einen Kaufvertrag ein. Im Schweizer Obligationenrecht (OR) gilt: Verträge sind einzuhalten. Einseitige Vertragsauflösungen sind nur möglich, wenn der Vertrag mangelhaft erfüllt wurde – etwa bei einem fehlerhaften Produkt. Bei nicht gefallen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe.

Kulanz als Lösung

Viele Geschäfte bieten freiwillig eine Umtauschmöglichkeit an. Voraussetzung ist meist:

  • Vorlage des Kassenbons
  • Originalverpackung
  • Unbenutzter Zustand

Ob Sie Bargeld, einen Gutschein oder ein anderes Produkt erhalten, liegt im Ermessen des Händlers. Achten Sie auf Umtauschfristen, die oft auf dem Kassenbon vermerkt sind.

Produkte, die meist vom Umtausch ausgeschlossen sind:

  • Lebensmittel
  • Reduzierte Ware oder Sonderangebote
  • Benutzte oder beschädigte Artikel
  • Personalisierte Produkte (z. B. mit Gravur)

Onlinekauf: Widerrufsrecht?

Beim Onlinekauf gibt es kein generelles Widerrufsrecht in der Schweiz – im Gegensatz zur EU. Manche Shops bieten aber freiwillig eine Rückgabemöglichkeit an. Lesen Sie die AGB genau.

Tipps für den Geschenkekauf

  • Fragen Sie beim Kauf nach Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeit
  • Lassen Sie sich die Umtauschgarantie schriftlich auf dem Kassenbeleg bestätigen – mit Stempel und Unterschrift
  • Gutscheine können eine gute Alternative sein

Bei Mängeln: Ihre Rechte

Ist ein Geschenk defekt, haben Sie gemäss Art. 197 ff. OR Anspruch auf:

  • Nachbesserung oder Ersatz
  • Minderung (Preisreduktion)
  • Rückabwicklung des Vertrags

Diese Rechte müssen sofort nach Entdeckung des Mangels geltend gemacht werden.

JUSTIS Rechtsschutz-Tipp

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie ein Geschenk zurückgeben dürfen oder ein Umtausch abgelehnt wurde? Wir prüfen Ihre Situation und unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen rund um den Kaufvertrag.

Gepostet am 15. April 2025