Ein Geschenk zum Geburtstag – aber es trifft nicht den Geschmack? Hier erfahren Sie, ob und wie Sie ein gekauftes Geschenk zurückgeben oder umtauschen können.
In der Schweiz besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch bei Nichtgefallen.
Viele Läden bieten aus Kulanz Rücknahme oder Umtausch an – unter bestimmten Bedingungen.
Bei Mängeln haben Sie gesetzlich geregelte Rechte – diese müssen schnell geltend gemacht werden.
Mit dem Kauf eines Produkts gehen Sie einen Kaufvertrag ein. Im Schweizer Obligationenrecht (OR) gilt: Verträge sind einzuhalten. Einseitige Vertragsauflösungen sind nur möglich, wenn der Vertrag mangelhaft erfüllt wurde – etwa bei einem fehlerhaften Produkt. Bei nicht gefallen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe.
Viele Geschäfte bieten freiwillig eine Umtauschmöglichkeit an. Voraussetzung ist meist:
Ob Sie Bargeld, einen Gutschein oder ein anderes Produkt erhalten, liegt im Ermessen des Händlers. Achten Sie auf Umtauschfristen, die oft auf dem Kassenbon vermerkt sind.
Beim Onlinekauf gibt es kein generelles Widerrufsrecht in der Schweiz – im Gegensatz zur EU. Manche Shops bieten aber freiwillig eine Rückgabemöglichkeit an. Lesen Sie die AGB genau.
Ist ein Geschenk defekt, haben Sie gemäss Art. 197 ff. OR Anspruch auf:
Diese Rechte müssen sofort nach Entdeckung des Mangels geltend gemacht werden.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie ein Geschenk zurückgeben dürfen oder ein Umtausch abgelehnt wurde? Wir prüfen Ihre Situation und unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen rund um den Kaufvertrag.
Gepostet am 15. April 2025