Ich habe auf Ricardo ein Elektrobike gekauft. Der Verkäufer versicherte mir vor dem Kauf mündlich, dass ich den Akku erst nach 20 km wieder aufladen muss. Leider war der Akku dann aber bereits nach 5 km leer. Ich wies den Verkäufer auf diesen Mangel hin und verlangte, dass er sich an den Kosten für einen neuen Akku beteiligt. Er weigert sich standhaft. Wie kann ich mich wehren?
Sofern Sie sich mit dem Verkäufer nicht anders abgesprochen haben, haftet laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Online-Auktionsplattform Ricardo der Verkäufer für Sachmängel, die den Wert oder den Gebrauch der ersteigerten Ware zum vorgesehenen Gebrauch erheblich beeinträchtigen, was in Ihrem Fall zutrifft.
Wichtig ist, dass Sie den Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Elektrobikes davon in Kenntnis setzen und eine Nachbesserung auf seine Kosten verlangen, weil Ihrem E-Bike eine Eigenschaft fehlt, die in der Angebotsbeschreibung genannt wurde (20-stündige Akku-Laufzeit). Sollte der Verkäufer zweimal nicht auf Ihre Mängelrüge reagieren, die Sie ihm am besten in einem eingeschriebenen Brief zukommen lassen, oder sollte die vorgenommene Nachbesserung nicht den gewünschten Erfolg erbringen, sind Sie als Käufer dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Problematisch ist in Ihrem Fall die Beweislast, da der Verkäufer Ihnen nur eine mündliche Zusage bezüglich der Akkulaufzeit gemacht hat. Ricardo erwähnt in seinen AGB aber explizit, dass auch etwaige Absprachen zwischen den Parteien vor dem Vertragsschluss den geschlossenen Vertrag bestimmen.
Gepostet am 7. Dezember 2016