Wir waren eine Woche in Griechenland in den Ferien. Am dritten Ferientag bekam ich plötzlich starke Magenschmerzen mit Schwindel. Weil ich die Sprache nicht kann, haben wir uns entschieden es mit einem Säureblocker zu versuchen und in der Schweiz zum Arzt zu gehen. Allerdings war dann nicht mehr wirklich viel mit erholen. Als wir zurückkamen bestätigte der Arzt eine starke Magenentzündung. Er stellte mir ein ärztliches Zeugnis auch rückwirkend aus, damit ich diese Ferienwoche, welche ich aufgrund der Schmerzen viel im Bett verbrachte, nachholen könne. Allerdings sagt mein Arbeitgeber nun, dass er dieses rückwirkend erstellte Arztzeugnis nicht akzeptiert. Was kann ich tun?
Ferien sind grundsätzlich dafür da, dass sich der Arbeitnehmer erholen kann und somit gesund, und dem Arbeitgeber als Arbeitskraft erhalten bleibt. Deshalb schreibt das Gesetz auch vor, dass der Arbeitnehmer mindestens einmal pro Jahr zwei zusammenhängende Ferienwochen nehmen muss (OR Art. 329c Abs.1). Dies als Hintergrundinfo.
Nun zu Ihrer Situation: Entscheidend, ob Sie Ihre Ferien nachholen können ist also, ob Sie sich während der Woche erholen konnten. Wie Sie schreiben, lagen Sie ab dem dritten Ferientag die meiste Zeit im Bett, was effektiv vermuten lässt, dass Sie sich nicht erholen konnten. Ob eine Krankheit die Ferien beeinträchtigt, kommt auch auf die Länge der Ferienunfähigkeit an. Ein kürzeres Unwohlsein steht der Erholung nicht entgegen. Bei Ihnen handelt es sich nicht um ein kürzeres Unwohlsein, da Sie ganze 4-5 Tage, von insgesamt einer Ferienwoche, im Bett lagen.
Wollen Sie den Anspruch, Ihre Ferien nachholen zu können, geltend machen, müssen Sie dem Arbeitgeber beweisen, dass Sie sich aufgrund der starken gesundheitlichen Beeinträchtigung (Magenentzündung mit starken Schmerzen) nicht erholen konnten. Dies tun Sie etwa durch Mitteilung an den Arbeitgeber, einem entsprechenden Arztzeugnis, das ausdrücklich Ihre Ferienunfähigkeit attestiert oder mit Quittungen von Medikamenten, die Sie in Griechenland gekauft haben. In den meisten Fällen ist ein nachträglich ausgestelltes Arztzeugnis nicht ideal, da es sich oft lediglich auf Ihre Aussage als Arbeitnehmerin stützt und somit weniger glaubwürdig ist als ein Arztzeugnis, das direkt von einem Arzt, der Sie während Ihrer Krankheit in den Ferien untersucht hat, ausgestellt wurde und welches die Ferienunfähigkeit attestiert.
Was Sie versuchen können: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, legen Sie die Quittungen der Medikamente vor und erzählen Sie ihm, dass Sie ab dem dritten Ferientag bis Ende Ferien im Bett lagen und sich entsprechend nicht erholen konnten (Verweisen Sie ihn auf den Erholungszweck der Ferien). Allenfalls können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren eine unabhängige Zweitmeinung eines Arztes einzuholen.
Akzeptiert der Arbeitgeber Ihren Anspruch nicht, haben Sie die Möglichkeit sich an die Schlichtungsstelle zu wenden. Die Schlichtungsstelle wird die Sachlage und Ihre Beweise (Medikamenten-Quittungen, Arztzeugnis etc.) prüfen und schliesslich versuchen mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber eine gemeinsame Lösung zu finden.
Sich an die Schlichtungsstelle zu wenden, wird vor allem in klaren Fällen geraten, sprich wenn Sie Ihre Ferienunfähigkeit beweisen können. So wie Sie beschreiben ist diese in Ihrem Fall nicht gänzlich geklärt, da der Arzt sich im ärztlichen Zeugnis nicht ausdrücklich zu Ihrer Ferienunfähigkeit äusserte. Zudem sollten Sie sich bewusst sein, dass der Schritt zur Schlichtungsstelle das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unter Umständen trüben kann.
Gepostet am 6. Dezember 2016