Gesundheit

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Was ändert sich 2021?

Neues Jahr, neue Gesetze und Bestimmungen: Wie jedes Jahr fassen wir für Sie zusammen, welche neuen Regelungen und Rechte Sie im neuen Kalenderjahr erwarten. Hinter dem Steuer, bei der Arbeit und im Gebührendschungel.

Arbeit

Frauenförderung

Zurzeit beträgt der durchschnittliche Frauenanteil in den grössten börsenkotierten Unternehmen der Schweiz rund 20 Prozent im Verwaltungsrat und etwa 9 Prozent in der Geschäftsleitung. Neu muss der Frauenanteil im Verwaltungsrat 30 Prozent sowie in der Geschäftsleitung 20 Prozent betragen. Aber: Die Berichterstattungspflicht beginnt für den Verwaltungsrat erst fünf und für die Geschäftsleitung zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen im Januar 2021.

Vaterschaftsurlaub

Frischgebackenen Müttern steht der gesetzlich geregelte Mutterschaftsurlaub schon länger zu. Neu tritt 2021 in der Schweiz auch ein zweiwöchiger Betreuungsurlaub für Väter in Kraft. Finanziert wird dieser ebenfalls über die Erwerbsersatzordnung (EO).

Betreuung Angehöriger

Die Vereinbarung von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird 2021 verbessert. Neu stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu zehn bezahlte Pflegetage pro Jahr zu, pro Krankheitsfall sind es jedoch maximal drei Tage. Und ab dem 1. Juli 2021 erhalten Eltern, die ihr schwer krankes oder verunfalltes Kind pflegen müssen, Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub.

Gebühren und Preise

Radio- und Fernsehgebühren

Die Radio- und Fernsehabgaben werden für alle Privathaushalte um 30 Franken und für alle Kollektivhaushalte um 60 Franken gesenkt.

Benzin- und Dieselpreis

Höhere Preise erwarten uns hingegen an der Zapfsäule: Die Treibstoffpreise steigen um 3,7 Rappen pro Liter.

Parkgebühren für Zweiräder

Parkgebühren für Autos kennen wir schon lange. Im neuen Jahr dürfen Städte und Gemeinden auch Parkgebühren für E-Bikes, Mofas und Motorräder erheben.

Verkehr & ÖV

Autos

Bei Stau dürfen die auf der rechten Spur fahrenden Automobilistinnen und Automobilisten neu an der links fahrenden Kolonne vorbeifahren. Aber Achtung: Weiterhin darf bei normalem Verkehr nicht einfach rechts überholt werden. Ausserdem muss zwingend zwischen der linken und rechten Spur und bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den beiden rechten Spuren eine Gasse für Rettungswagen gebildet werden, ohne dass dabei der Pannenstreifen tangiert wird. Bei Missachtung dieser Verkehrsregeln droht eine Busse von 100 Franken.

Autolenkerinnen und -lenkern ist es grundsätzlich untersagt, beim Fahren das Steuerrad loszulassen. Nun macht das Gesetz eine Ausnahme: Besitzen Sie einen Wagen mit automatischer Einparkhilfe dürfen Sie nicht nur die Hände vom Lenkrad nehmen, sondern können sogar aussteigen und «Ihrem» Assistenten das sichere Einparken ganz überlassen.

Drohnen

Wer eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm besitzt, muss sich neu registrieren lassen und eine Onlineprüfung ablegen. Registrierungspflichtig sind auch Drohnen unter 250 Gramm, sofern diese eine Kamera besitzen oder andere Personendaten sammeln. Das Mindestalter für den Betrieb einer Drohne beträgt 16 Jahre. Wann genau das Gesetz im laufenden Jahr in Kraft tritt, ist aufgrund einer hängigen Motion zurzeit unklar.

Velos, Mofas, Motorräder

Kinder bis 12 Jahre dürfen ab sofort auf dem Trottoir radeln, sofern keine Velospur vorhanden ist. Fussgänger geniessen auf dem Gehsteig aber nach wie vor Vortritt.

Bei entsprechender Ausschilderung ist es Velos und Mofas gestattet, rechts abzubiegen, obwohl die Ampel auf Rot steht.

Im neuen Jahr dürfen Motorräder und Roller bis 125 Kubik nun auch in der Schweiz bereits von 16-Jährigen gelenkt werden. Die Schweiz gleicht ihr Gesetz der EU an.

Ebenso kann der Auto-Lernfahrausweis neu schon mit 17 statt 18 Jahren beantragt werden und die einmal abgelegte Theorieprüfung bleibt unbeschränkt gültig. Wer noch keine 20 ist und die praktische Fahrerprüfung absolvieren will, muss mindestens ein Jahr mit dem Lernfahrausweis die nötige Fahrpraxis sammeln.

Öffentlicher Verkehr

Verspätet sich der Zug um mehr als eine Stunde, haben SBB-Reisende neu Anspruch auf eine Entschädigung von einem Viertel des Fahrpreises, sofern das Ticket teurer als 20 Franken war. Erreicht der Zug das Ziel mehr als zwei Stunden später und betrug der Fahrpreis mehr als 10 Franken, wird die Hälfte des Ticketpreises rückerstattet. Ist der zurückzuzahlende Betrag kleiner als 5 Franken entfällt die Entschädigung.

Die SBB führt eine GA-Monatskarte (1. Klasse: 685 Franken; 2. Klasse: 420 Franken) und für 3360 Franken ein Übergangs-GA für 25-Jährige ein. Statt einem Hunde-GA gibt es für Vierbeiner neu einen Hunde-Pass, der 350 statt 805 Franken kostet. Ebenfalls reisen Kinder bis 6 Jahre ab Dezember 2021 immer gratis, egal ob in Begleitung der Eltern oder einer anderen Begleitperson.

Alkohol auf Autobahnraststätten

Neu darf auch in Autobahnraststätten Alkohol gekauft werden. Das Verbot aus dem Jahre 1964 wird aufgehoben.

Versicherungen, Erbe und Hilflosenentschädigung

Höhere Renten

Rentnerinnen und Rentner erhalten 2021 eine höhere Rente. Die Minimal-AHV/IV-Rente wird um 10 Franken auf 1'195 Franken pro Monat erhöht, die Maximal-AHV/IV-Rente um 20 Franken auf 2'390 Franken. Ehepaare bekommen maximal 3585 Franken, 30 Franken mehr als bisher.

Höhere Mindestbeiträge bei AHV, IV und EO

Gleichzeitig steigen die Mindestbeiträge für Selbständigerwerbende und Nichtselbständigerwerbende für AHV, IV und EO pro Jahr um 7 Franken von 496 auf 503 Franken. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV, IV verteuert sich um 8 Franken, von 950 auf 958 Franken.

Hilflosenentschädigung

Rentnerinnen und Rentner sowie IV-Berechtigte, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung zu Hause auf Hilfe angewiesen sind, erhalten eine höhere Hilflosenentschädigung. AHV-Bezüger: 956 statt 948 Franken, IV-Bezüger 1’912 statt 1'896 Franken pro Monat.

Rückzahlungspflicht für Erben von Ergänzungsleistungs-Bezügern

Erstmals werden ab 2021 die Erben von EL-Bezügerinnen und -bezügern zur Kasse gebeten. Sie müssen die in den zehn Jahren davor ausbezahlten EL zurückerstatten. Allerdings nur bei Erbteilen, die mehr als 40’000 Franken betragen. Bei Ehepaaren greift die Rückerstattungspflicht erst, wenn beide Ehepartner verstorben sind.

Werbeanrufe

Wer sich in der Vergangenheit immer wieder über unerwünschte Werbeanrufe geärgert hat, kann sich in Zukunft besser davor schützen. Callcenter dürfen neu ihre Rufnummern nicht mehr unterdrücken und Ihr Telefonanbieter muss Ihnen einen Werbeanruffilter zur Verfügung stellen, mit dem sie lästige Werbeanrufe blockieren können.

Zivilschutzpflicht

Bis anhin dauerte die Schutzdienstpflicht vom 20. bis zum 40. Lebensjahr, sprich: 20 Jahre. Nun verkürzt sich die Dienstpflicht für Zivilschutzleistende auf 14 Jahre und total 254 Dienstpflichttage.

Gepostet am 4. Januar 2021