Kündigung infolge Prämienerhöhung

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Leistungen der Krankenkasse bei Schwangerschaft

Ich erwarte ein Kind. Gilt die Franchise meiner Krankenkasse auch für die Untersuchungen und den Spitalaufenthalt bei der Geburt? Und bis wann muss ich mein Kind versichern?

Antwort:

Wenn Sie schwanger sind, tragen Sie keinen Selbstbehalt für die Vorsorgeuntersuchungen, Geburt, Spitalaufenthalt oder die Stillberatung. Diese Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, ohne Ihre Kostenbeteiligung (Franchise). Medikamente und Hilfsmittel hingegen wie zum Beispiel Stützstrümpfe und Milchpumpe unterliegen dem Selbstbehalt und der Franchise.

Während einer normalen Schwangerschaft sind sieben Routineuntersuchungen bei einem Arzt, einer Ärztin oder einer Hebamme sowie zwei Ultraschalluntersuchungen (eine zwischen der 10. und 12. und die zweite zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche) von der Grundversicherung gedeckt. Einige Krankenkassen übernehmen jedoch kulanterweise alle Ultraschalluntersuchungen. Informieren Sie sich deshalb am besten im Vorfeld über den Leistungsumfang Ihrer Krankenkasse.

Die Grundversicherung deckt ebenso die Kosten für Geburt und Wochenbett in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen Spitals im Wohnkanton; in der Regel während fünf Tagen bei einer normalen Geburt und acht Tagen bei einem Kaiserschnitt. Es besteht aber keine freie Arztwahl. Das heisst, Ihr Gynäkologe oder Ihre Gynäkologin, welche/r Sie während der Schwangerschaft betreut hat, wird Sie nicht zwingend bei der Geburt begleiten. Falls Sie dies möchten, benötigen Sie in der Regel eine Zusatzversicherung.

Hebammen sind den Ärzten gleichgestellt. Sie können deshalb die Betreuung einer Hebamme während der Schwangerschaft zu Lasten der Grundversicherung abrechnen. Bei einer Geburt im Geburtshaus übernimmt die Grundversicherung die Gesamtkosten, sofern das Geburtshaus auf der Spitalliste des Wohnkantons steht.

Das Gesetz verlangt eine Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse bis spätestens drei Monate nach der Geburt. Einige Grundversicherer setzen aber voraus, dass Sie Ihr Kind bereits vor der Geburt anmelden. Eine rechtzeitige Anmeldung ist auch für die Zusatzversicherung empfehlenswert.

Bei einer Risikoschwangerschaft müssen Sie mit einer Kostenbeteiligung rechnen, da die Zusatzkosten, die durch eine Risikoschwangerschaft entstehen als Krankheitskosten angesehen werden.

Gepostet am 29. September 2016