Ich war in den Sommerferien in Italien und bin für zu schnelles Fahren gebüsst worden. Neben der saftigen Geldstrafe wurde mir für drei Monate ein Fahrverbot auf italienischen Strassen erteilt. Meinen Fahrausweis stellten die zuständigen Behörden dem Strassenverkehrsamt in der Schweiz zu. Dieses hat mir noch zusätzlich einen sechsmonatigen Ausweisentzug aufgebrummt. Ich habe das Gefühl, für denselben Fehler doppelt bestraft zu werden. Ist das normal? Oder kann ich Rekurs einlegen?
Bevor Sie den endgültigen Entscheid des Strassenverkehrsamtes in der Schweiz zugestellt bekommen, bleibt Ihnen in der Regel eine 20-tägige Frist zur Stellungnahme. Diese ist zu diesem Zeitpunkt ebenfalls verlängerbar. In der besagten Stellungnahme können Sie Argumente vorbringen, die den weiteren Entscheid in der Schweiz beeinflussen können. Grundsätzlich gilt, dass in der Schweiz der Führerschein entzogen werden kann, wenn im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde und die Widerhandlung als mittelschwer bis schwer eingestuft wird.
Anscheinend ist dies bei Ihrem Vergehen der Fall. Die Entzugsdauer des Fahrausweises darf bei Personen, die im Administrativmassnahmenregister nicht verzeichnet sind, jedoch die im Ausland verfügte Dauer des Fahrverbots nicht überschreiten. Im besagten Register sind alle rechtskräftigen Verwarnungen und Führerausweisentzüge aufgeführt, die gegen Sie ausgesprochen wurden. Haben Sie aber einen entsprechenden Eintrag, kann die Entzugsdauer die im Ausland verfügte Dauer überschreiten. In Ihrem Fall wären sechs Monate Führerausweisentzug in der Schweiz somit möglich.
Gepostet am 7. Dezember 2016